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   VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 5-IV-06   

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https://dejure.org/2006,26476
VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 5-IV-06 (https://dejure.org/2006,26476)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2006 - 5-IV-06 (https://dejure.org/2006,26476)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 5-IV-06 (https://dejure.org/2006,26476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Durchsuchung eines Amtsraums mit der Unverletzlichkeit der Wohnung; Vereinbarkeit der Durchsuchung mit dem Grundrecht auf beruflichen Ehre; Recht auf faires Verfahren; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • VerfGH Sachsen

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Amtsraumes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung im Leipziger Ordnungsamt erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 5-IV-06
    Ob die Benutzung von Amtsräumen, die auch unter den Wohnungsbegriff fallen können, den Schutz des Art. 30 Abs. 1 SächsVerf genießt, hängt aber davon ab, ob diese Räume der "räumlichen Privatsphäre" zuzurechnen sind (vgl. für den Dienstraum eines Polizeibeamten: BVerfG StV 2004, 633 f.; BVerfGE 103, 142 [150]).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 5-IV-06
    Zwar ist der Begriff der "Wohnung" weit auszulegen; er kann auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume umfassen (vgl. BVerfGE 32, 54 [68 ff.]).
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02

    Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 5-IV-06
    Ob die Benutzung von Amtsräumen, die auch unter den Wohnungsbegriff fallen können, den Schutz des Art. 30 Abs. 1 SächsVerf genießt, hängt aber davon ab, ob diese Räume der "räumlichen Privatsphäre" zuzurechnen sind (vgl. für den Dienstraum eines Polizeibeamten: BVerfG StV 2004, 633 f.; BVerfGE 103, 142 [150]).
  • VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 16-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 5-IV-06
    Die Perpetuierung vorangegangener Grundrechtsverstöße genügt nicht, um der Verfassungsbeschwerde zur Zulässigkeit zu verhelfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Mai 2005 - Vf. 16-IV-05 [HS]).
  • LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22

    Durchsuchungsanordnung hinsichtlich der Räumlichkeiten des Bundesministeriums der

    Auf den Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen, hätte sich das Ministerium als solches im Zusammenhang mit einer Aktenanforderung dann nicht berufen können (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 28.06.2006 - Vf. 5-IV-06 -, juris Rn. 17).
  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    Als individueller Rückzugsbereich und als Mittelpunkt der menschlichen Existenz soll die räumliche Privatsphäre vor ungerechtfertigten Eingriffen durch Hoheitsträger bewahrt bleiben (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 156-IV-08; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 5-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06

    Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung

    Er kann auch Arbeits- und Geschäftsräume umfassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 5-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08
    Als individueller Rückzugsbereich und als Mittelpunkt der menschlichen Existenz soll die "räumliche Privatsphäre" vor ungerechtfertigten Eingriffen durch Hoheitsträger bewahrt bleiben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 5-IV-06).
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